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GEBÜHRENBEFREIUNG: IMMOBILIENKAUF IST JETZT GÜNSTIGER

Die Befreiung der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung, welches im März beschlossen wurde. Dies umfasst Anträge, die zwischen dem 1.7.2024 und 1.7. 2026 einlangen. Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Übersteigt der Liegenschaftswert oder Pfandbetrag diesen Wert, ist nur für den darüber liegenden Betrag die Gebühr zu entrichten.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, die an die Gebührenbefreiung geknüpft sind, finden Sie unter Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum – BMJ